Nulleinspeisung

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Nulleinspeisung

Ausbau erneuerbarer Energien

Die FairNetz GmbH unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien in Reutlingen und der Region. Gleichzeitig ist die FairNetz dafür verantwortlich, das Stromnetz sicher und stabil für alle angeschlossenen Haushalte, Unternehmen und Erzeugungsanlagen zu betreiben.

Die Zahl der Photovoltaikanlagen ist in Reutlingen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende vor Ort und zugleich eine deutlich veränderte Anforderung an das Stromnetz. Die Entwicklung hat zur Folge, dass in einzelnen Gebieten derzeit keine neue Einspeisung mehr möglich ist, ohne die Netzstabilität zu gefährden. Um dennoch Investitionen in PV-Anlagen nicht auszubremsen, setzt FairNetz auf eine Übergangslösung: die sogenannte Nulleinspeisung. 

Der folgende FAQ beantwortet alle offenen Fragen rund um das Thema Nulleinspeisung. 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Nulleinspeisung bedeutet, dass eine PV-Anlage Strom für den eigenen Verbrauch erzeugen kann, aber keinen Strom in das öffentliche Netz einspeist. Dafür muss die Anlage technisch so eingerichtet werden, dass eine Einspeisung zuverlässig verhindert wird. Die Umsetzung nimmt Ihr Elektroinstallationsunternehmen vor und meldet dies über das Installateursportal bei der FairNetz.

Was bedeutet Nulleinspeisung?

Nulleinspeisung bedeutet, dass eine PV-Anlage Strom für den eigenen Verbrauch erzeugen kann, aber keinen Strom in das öffentliche Netz einspeist. Dafür muss die Anlage technisch so eingerichtet werden, dass eine Einspeisung zuverlässig verhindert wird. Die Umsetzung nimmt Ihr Elektroinstallationsunternehmen vor und meldet dies über das Installateursportal bei der FairNetz.

Ja. Die Prüfung betrifft nur die Netzeinspeisung in das öffentliche Netz. Eine Nutzung zur Eigenversorgung ist möglich, wenn die technischen Vorgaben zur Nulleinspeisung eingehalten werden und zuverlässig sichergestellt ist, dass kein Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Darf ich meine PV-Anlage trotzdem betreiben?

Ja. Die Prüfung betrifft nur die Netzeinspeisung in das öffentliche Netz. Eine Nutzung zur Eigenversorgung ist möglich, wenn die technischen Vorgaben zur Nulleinspeisung eingehalten werden und zuverlässig sichergestellt ist, dass kein Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Die FairNetz prüft jede Einspeiseanfrage anhand der konkreten Netzsituation am jeweiligen Anschlussort. Wenn die Netzprüfung ergibt, dass zusätzliche Einspeisung dort aktuell nicht sicher eingebunden werden kann, kann keine Einspeisung in das öffentliche Netz freigegeben werden.

Entscheidend ist dabei nicht nur die einzelne PV-Anlage. Betrachtet wird der gesamte betroffene Netzbereich: bestehende Einspeisungen, gleichzeitige Einspeisung an sonnenreichen Tagen, Verbrauch, Leitungen, Ortsnetzstationen und gegebenenfalls vorgelagerte Netzkomponenten wie Umspannwerke.

Warum kann meine Anlage aktuell nicht in das öffentliche Stromnetz einspeisen?

Die FairNetz prüft jede Einspeiseanfrage anhand der konkreten Netzsituation am jeweiligen Anschlussort. Wenn die Netzprüfung ergibt, dass zusätzliche Einspeisung dort aktuell nicht sicher eingebunden werden kann, kann keine Einspeisung in das öffentliche Netz freigegeben werden.

Entscheidend ist dabei nicht nur die einzelne PV-Anlage. Betrachtet wird der gesamte betroffene Netzbereich: bestehende Einspeisungen, gleichzeitige Einspeisung an sonnenreichen Tagen, Verbrauch, Leitungen, Ortsnetzstationen und gegebenenfalls vorgelagerte Netzkomponenten wie Umspannwerke.

Unsere Netzverträglichkeitsprüfungen finden mittels eines digitalen Zwillings statt, welcher das aktuelle Netz normgerecht abbildet, nach

  • technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100),
  • Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)
  • und technische Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110).

Zusätzlich sind wir an die vertraglichen Bedingungen der übergeordneten Netzbetreiber gebunden und müssen die vertraglich vereinbarten Grenzwerte dieser einhalten.

Welche Bedingungen werden bei der Netzanschlussprüfung geprüft?

Unsere Netzverträglichkeitsprüfungen finden mittels eines digitalen Zwillings statt, welcher das aktuelle Netz normgerecht abbildet, nach

  • technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100),
  • Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)
  • und technische Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110).

Zusätzlich sind wir an die vertraglichen Bedingungen der übergeordneten Netzbetreiber gebunden und müssen die vertraglich vereinbarten Grenzwerte dieser einhalten.

Ja. Die FairNetz prüft im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung auch, ob eine reduzierte Einspeisung mit Einspeisebegrenzung möglich ist. Nur wenn auch eine anteilige Einspeisung technisch nicht sicher möglich ist, wird eine Nulleinspeisung gefordert. Wenn eine geringere Einspeiseleistung möglich ist, erhalten Sie eine entsprechende Genehmigung mit Begrenzung der Einspeiseleistung.

Wird auch geprüft, ob ich weniger einspeisen kann?

Ja. Die FairNetz prüft im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung auch, ob eine reduzierte Einspeisung mit Einspeisebegrenzung möglich ist. Nur wenn auch eine anteilige Einspeisung technisch nicht sicher möglich ist, wird eine Nulleinspeisung gefordert. Wenn eine geringere Einspeiseleistung möglich ist, erhalten Sie eine entsprechende Genehmigung mit Begrenzung der Einspeiseleistung.

Eine Einspeisung in der Nachbarschaft bedeutet nicht automatisch, dass sie auch an Ihrem Anschlussort möglich ist.

Entscheidend ist, an welchem Netzabschnitt der jeweilige Anschluss hängt und welche Anlagen dort bereits einspeisen. Auch der Zeitpunkt der Anfrage kann eine Rolle spielen, weil sich die Situation im Stromnetz durch neue Anschlüsse verändert. So kann es sein, dass Ihr Nachbar seine Anlage vor Ihnen angefragt und realisiert hat und diese mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Netzbereichs noch integrierbar war.

Warum darf mein Nachbar einspeisen und ich nicht?

Eine Einspeisung in der Nachbarschaft bedeutet nicht automatisch, dass sie auch an Ihrem Anschlussort möglich ist.

Entscheidend ist, an welchem Netzabschnitt der jeweilige Anschluss hängt und welche Anlagen dort bereits einspeisen. Auch der Zeitpunkt der Anfrage kann eine Rolle spielen, weil sich die Situation im Stromnetz durch neue Anschlüsse verändert. So kann es sein, dass Ihr Nachbar seine Anlage vor Ihnen angefragt und realisiert hat und diese mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Netzbereichs noch integrierbar war.

Die FairNetz arbeitet mit Hochdruck daran, das Stromnetz zu modernisieren und zusätzliche Einspeisemöglichkeiten zu schaffen.

Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche Niederspannungsleitungen, neue Ortsnetzstationen, Baumaßnahmen an Umspannwerken sowie Abstimmungen mit vorgelagerten Netzebenen (Mittelspannung und Hochspannung) und weiteren Beteiligten. Die notwendigen Prüfungs-, Planungs- und Abstimmungsverfahren laufen bereits.

Was macht die FairNetz, damit künftig wieder mehr Einspeisung möglich ist?

Die FairNetz arbeitet mit Hochdruck daran, das Stromnetz zu modernisieren und zusätzliche Einspeisemöglichkeiten zu schaffen.

Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche Niederspannungsleitungen, neue Ortsnetzstationen, Baumaßnahmen an Umspannwerken sowie Abstimmungen mit vorgelagerten Netzebenen (Mittelspannung und Hochspannung) und weiteren Beteiligten. Die notwendigen Prüfungs-, Planungs- und Abstimmungsverfahren laufen bereits.

Der Ausbau des Stromnetzes besteht nicht nur aus dem Austausch einzelner Bauteile. In vielen Netzbereichen muss die Infrastruktur erweitert und verdichtet werden – von Niederspannungsleitungen über Ortsnetzstationen bis hin zu Umspannwerken und vorgelagerten Netzebenen. Für solche Maßnahmen braucht es technische Planung, geeignete Flächen und Genehmigungen. Zugleich sind Netzbetreiber an gesetzliche und regulatorische Vorgaben gebunden.

Eine zusätzliche Einspeisung kann deshalb erst dann zugelassen werden, wenn sie im jeweiligen Netzbereich sicher eingebunden werden kann.

 

Warum dauert der Netzausbau?

Der Ausbau des Stromnetzes besteht nicht nur aus dem Austausch einzelner Bauteile. In vielen Netzbereichen muss die Infrastruktur erweitert und verdichtet werden – von Niederspannungsleitungen über Ortsnetzstationen bis hin zu Umspannwerken und vorgelagerten Netzebenen. Für solche Maßnahmen braucht es technische Planung, geeignete Flächen und Genehmigungen. Zugleich sind Netzbetreiber an gesetzliche und regulatorische Vorgaben gebunden.

Eine zusätzliche Einspeisung kann deshalb erst dann zugelassen werden, wenn sie im jeweiligen Netzbereich sicher eingebunden werden kann.

 

Ja. Sobald sich die technischen Voraussetzungen im betroffenen Netzbereich ändern, kann eine neue Bewertung vorgenommen werden.

Ob und in welchem Umfang eine Einspeisung dann möglich ist, hängt weiterhin von der konkreten Netzsituation im jeweiligen Netzbereich ab. Eine Nutzung zur Eigenversorgung mit Nulleinspeisung ist immer möglich.

Kann sich die Bewertung später ändern?

Ja. Sobald sich die technischen Voraussetzungen im betroffenen Netzbereich ändern, kann eine neue Bewertung vorgenommen werden.

Ob und in welchem Umfang eine Einspeisung dann möglich ist, hängt weiterhin von der konkreten Netzsituation im jeweiligen Netzbereich ab. Eine Nutzung zur Eigenversorgung mit Nulleinspeisung ist immer möglich.

Eine belastbare Freigabe kann erst dann gegeben werden, wenn die erforderlichen Maßnahmen technisch geplant, genehmigt und in ihrer Umsetzung hinreichend gesichert sind.

Die FairNetz möchte keine Zusagen machen, die später nicht verlässlich eingehalten werden können. Sobald eine Einspeisung möglich ist, werden betroffene Kundinnen und Kunden, deren PV-Anlage mit Nulleinspeisung betrieben wird, durch die FairNetz informiert.

Warum nennt die FairNetz keinen verbindlichen Zeitpunkt?

Eine belastbare Freigabe kann erst dann gegeben werden, wenn die erforderlichen Maßnahmen technisch geplant, genehmigt und in ihrer Umsetzung hinreichend gesichert sind.

Die FairNetz möchte keine Zusagen machen, die später nicht verlässlich eingehalten werden können. Sobald eine Einspeisung möglich ist, werden betroffene Kundinnen und Kunden, deren PV-Anlage mit Nulleinspeisung betrieben wird, durch die FairNetz informiert.

Ja. Die FairNetz unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien in Reutlingen und der Region. Private PV-Anlagen leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Gleichzeitig ist die FairNetz dafür verantwortlich, dass das Stromnetz sicher und stabil betrieben werden kann – für Haushalte, Unternehmen und alle bereits angeschlossenen Anlagen. Jede Einspeiseanfrage wird deshalb anhand der konkreten Netzsituation geprüft.

Unterstützt die FairNetz den Ausbau von Photovoltaik?

Ja. Die FairNetz unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien in Reutlingen und der Region. Private PV-Anlagen leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Gleichzeitig ist die FairNetz dafür verantwortlich, dass das Stromnetz sicher und stabil betrieben werden kann – für Haushalte, Unternehmen und alle bereits angeschlossenen Anlagen. Jede Einspeiseanfrage wird deshalb anhand der konkreten Netzsituation geprüft.

Der Einspeisevergütungssatz wird zur Inbetriebnahme nach EEG festgelegt und ist ab diesem Zeitpunkt für 20 Jahre gültig. Beispiel:  D.h. wenn Ihre PV-Anlage  bereits für drei Jahre unter Anwendung der Nulleinspeisung betrieben wurde und dann auf Einspeisung umstellen kann, gilt die Einspeisevergütung noch für 17 Jahre.

Wie wird die Einspeisevergütung bei einer Umstellung auf Einspeisung ins öffentliche Netz festgelegt?

Der Einspeisevergütungssatz wird zur Inbetriebnahme nach EEG festgelegt und ist ab diesem Zeitpunkt für 20 Jahre gültig. Beispiel:  D.h. wenn Ihre PV-Anlage  bereits für drei Jahre unter Anwendung der Nulleinspeisung betrieben wurde und dann auf Einspeisung umstellen kann, gilt die Einspeisevergütung noch für 17 Jahre.

Errichter von Erzeugungsanlagen sowie Energielieferanten sind von der Fairnetz GmbH als Netzbetreiber unabhängig. Die großen Anbieter von Photovoltaik-Anlagen agieren  zudem meist deutschlandweit und haben entsprechend Werbekampagnen, welche nicht auf jeden Netzbereich zugeschnitten sind. 

Ein Anbieter von PV-Anlagen wirbt in unserem Wohngebiet mit dem Bau von PV Anlagen. Wie passt das damit zusammen wenn das aktuelle Netz eine Einspeisung nicht überall zulässt?

Errichter von Erzeugungsanlagen sowie Energielieferanten sind von der Fairnetz GmbH als Netzbetreiber unabhängig. Die großen Anbieter von Photovoltaik-Anlagen agieren  zudem meist deutschlandweit und haben entsprechend Werbekampagnen, welche nicht auf jeden Netzbereich zugeschnitten sind. 

Die FairNetz prüft im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung auch, ob eine reduzierte Einspeisung mit Einspeisebegrenzung möglich ist. Nur wenn auch eine anteilige Einspeisung technisch nicht sicher möglich ist, wird eine Nulleinspeisung gefordert. Wenn eine geringere Einspeiseleistung möglich ist, erhalten Sie eine entsprechende Genehmigung mit Begrenzung der Einspeiseleistung.

Durch die Anlagenausrichtung (z.B. Ost/West) wird weniger Strom erzeugt. Wieso ist dennoch keine Einspeisung möglich?

Die FairNetz prüft im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung auch, ob eine reduzierte Einspeisung mit Einspeisebegrenzung möglich ist. Nur wenn auch eine anteilige Einspeisung technisch nicht sicher möglich ist, wird eine Nulleinspeisung gefordert. Wenn eine geringere Einspeiseleistung möglich ist, erhalten Sie eine entsprechende Genehmigung mit Begrenzung der Einspeiseleistung.

Nur wenn auch eine anteilige Einspeisung technisch nicht sicher möglich ist, wird eine Nulleinspeisung gefordert. Wenn eine geringere Einspeiseleistung möglich ist, erhalten Sie eine entsprechende Genehmigung mit Begrenzung der Einspeiseleistung.

Je höher ihr Eigenverbrauch ist, desto geringer fällt die Nulleinspeisung ins Gewicht. Wenn die Eigenverbrauchsleistung die aktuelle Photovoltaik-Erzeugung übersteigt, speisen Sie keinen Strom in unser Netz ein. Ein hoher Eigenverbrauch verhindert eine Einspeisung jedoch nicht zu jedem Zeitpunkt. Ihr Stromverbrauch und die Stromerzeugung aus der Photovoltaik-Anlage stimmen zeitlich nicht immer vollständig überein.

Nur wenn jederzeit sichergestellt ist, dass die ihr Stromverbrauch zu jedem Zeitpunkt mindestens so hoch wie die Stromerzeugung aus der Photovoltaik-Anlage ist, wird keine Leistung in das öffentliche Netz eingespeist. Genau dies kann durch eine Nulleinspeisung garantiert werden, weswegen diese erforderlich ist.

Ich habe einen hohen Eigenverbrauch. Brauche ich trotzdem eine Nulleinspeisung?

Nur wenn auch eine anteilige Einspeisung technisch nicht sicher möglich ist, wird eine Nulleinspeisung gefordert. Wenn eine geringere Einspeiseleistung möglich ist, erhalten Sie eine entsprechende Genehmigung mit Begrenzung der Einspeiseleistung.

Je höher ihr Eigenverbrauch ist, desto geringer fällt die Nulleinspeisung ins Gewicht. Wenn die Eigenverbrauchsleistung die aktuelle Photovoltaik-Erzeugung übersteigt, speisen Sie keinen Strom in unser Netz ein. Ein hoher Eigenverbrauch verhindert eine Einspeisung jedoch nicht zu jedem Zeitpunkt. Ihr Stromverbrauch und die Stromerzeugung aus der Photovoltaik-Anlage stimmen zeitlich nicht immer vollständig überein.

Nur wenn jederzeit sichergestellt ist, dass die ihr Stromverbrauch zu jedem Zeitpunkt mindestens so hoch wie die Stromerzeugung aus der Photovoltaik-Anlage ist, wird keine Leistung in das öffentliche Netz eingespeist. Genau dies kann durch eine Nulleinspeisung garantiert werden, weswegen diese erforderlich ist.

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