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Marktpartner und Lieferanten
Informationen und Dokumente

Marktpartner und Installateure

Dokumente und Informationen für unsere Marktpartner

Für einen schnellen Austausch der Daten mit unseren Marktpartnern wurden auf dem Kommunikationsdatenblatt alle relevanten Daten zusammengestellt. Hier finden Sie alle Ansprechpartner und Daten der FairNetz GmbH. 

 

Marktkommunikation GPKE/GeLi/WiM 

Telefax Netzmanagement: 07121/582-3460 

Kommunikationsdatenblätter

Für einen schnellen Austausch der Daten mit unseren Marktpartnern wurden auf dem Kommunikationsdatenblatt alle relevanten Daten zusammengestellt. Hier finden Sie alle Ansprechpartner und Daten der FairNetz GmbH. 

 

Marktkommunikation GPKE/GeLi/WiM 

Telefax Netzmanagement: 07121/582-3460 

Zertifikat für den EDIFACT-Datenaustausch 

Für einen sicheren Datenaustausch im Rahmen der Marktkommunikation stellen wir Ihnen unsere aktuellen öffentlichen Zertifikate zum Download zur Verfügung. 


Gültig vom 30.03.2023 bis 29.03.2026
edifact-netz@fairnetzgmbh.de.zip

 

Zertifikate

Zertifikat für den EDIFACT-Datenaustausch 

Für einen sicheren Datenaustausch im Rahmen der Marktkommunikation stellen wir Ihnen unsere aktuellen öffentlichen Zertifikate zum Download zur Verfügung. 


Gültig vom 30.03.2023 bis 29.03.2026
edifact-netz@fairnetzgmbh.de.zip

 

Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft 

Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden. 

 

Gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 5 UStG findet das RC-Verfahren bei Stromlieferungen Anwendung, wenn der Elektrizität liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind. 

 

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der FairNetzGmbH steht hier für Sie das Formular des Finanzamtes zum Download bereit:

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität

Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft 

Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden. 

 

Gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 5 UStG findet das RC-Verfahren bei Stromlieferungen Anwendung, wenn der Elektrizität liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind. 

 

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der FairNetzGmbH steht hier für Sie das Formular des Finanzamtes zum Download bereit:

Die stromsteuerfreie Abrechnung der Mehr-/Mindermengen im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und dem Lieferanten erfolgt nur, wenn der eine Vertragspartner eine Erlaubnis nach § 4 Stromsteuergesetz (StromStG) des zuständigen Hauptzollamtes dem jeweils anderen Vertragspartner vorlegt. Den Erlaubnisschein nach § 4 StromStG der FairNetz GmbH steht hier für Sie zum Download bereit.

 

Um Ihnen als Lieferant eine stromsteuerfreie Abrechnung der Mehr-/Mindermengen zu ermöglichen, möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres Erlaubnisscheins nach § 4 StromStG des zuständigen Hauptzollamtes zukommen zu lassen.

Stromsteuererlaubnisschein FairNetz GmbH

Erlaubnisschein nach § 4 StromStG

Die stromsteuerfreie Abrechnung der Mehr-/Mindermengen im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und dem Lieferanten erfolgt nur, wenn der eine Vertragspartner eine Erlaubnis nach § 4 Stromsteuergesetz (StromStG) des zuständigen Hauptzollamtes dem jeweils anderen Vertragspartner vorlegt. Den Erlaubnisschein nach § 4 StromStG der FairNetz GmbH steht hier für Sie zum Download bereit.

 

Um Ihnen als Lieferant eine stromsteuerfreie Abrechnung der Mehr-/Mindermengen zu ermöglichen, möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres Erlaubnisscheins nach § 4 StromStG des zuständigen Hauptzollamtes zukommen zu lassen.

Stromsteuererlaubnisschein FairNetz GmbH

Die energiesteuerfreie Abrechnung der Mehr-/Mindermengen im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Lieferanten erfolgt nur, wenn beiden Vertragspartnern eine Anmeldung nach § 38 Abs. 3 Energiesteuergesetz (EnergieStG) des zuständigen Hauptzollamtes des jeweils anderen Vertragspartners vorliegt. Die Bescheinigung nach § 38 Abs. 3 EnergieStG der FairNetz GmbH steht hier für Sie zum Download bereit.

 

Um Ihnen als Lieferant eine energiesteuerfreie Abrechnung der Mehr-/Mindermengen zu ermöglichen, möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihrer Anmeldung nach § 38 EnergieStG des zuständigen Hauptzollamtes zukommen zu lassen.

Bescheinigung nach § 38 Abs. 3 EnergieStG der FairNetz GmbH“

Bescheinigung nach § 38 Abs. 3 EnergieStG

Die energiesteuerfreie Abrechnung der Mehr-/Mindermengen im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Lieferanten erfolgt nur, wenn beiden Vertragspartnern eine Anmeldung nach § 38 Abs. 3 Energiesteuergesetz (EnergieStG) des zuständigen Hauptzollamtes des jeweils anderen Vertragspartners vorliegt. Die Bescheinigung nach § 38 Abs. 3 EnergieStG der FairNetz GmbH steht hier für Sie zum Download bereit.

 

Um Ihnen als Lieferant eine energiesteuerfreie Abrechnung der Mehr-/Mindermengen zu ermöglichen, möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihrer Anmeldung nach § 38 EnergieStG des zuständigen Hauptzollamtes zukommen zu lassen.

Bescheinigung nach § 38 Abs. 3 EnergieStG der FairNetz GmbH“

Dienstleistungen Stadtwerke Pfullingen

Die Dienstleistungen für die Stadtwerke Pfullingen wurden bis 31.12.2018 von der FairNetz erbracht.
Ab 01.01.2019 wurde das Erdgasnetz in Pfullingen an die FairNetz GmbH verpachtet. Die FairNetz GmbH übernimmt somit die Funktion und Marktrolle des Verteilnetzbetreibers für das örtliche Gasverteilnetz im Konzessionsgebiet der Stadt Pfullingen.

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