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Prüfung Erdgasanlagen
Ihre betriebliche Gasversorgung

Gewerbekunden

Prüfung von Erdgasanlagen auf Ihrem Werksgelände

Die Sicherheit beim Betrieb und der Instandhaltung von Erdgasanlagen auf Werksgeländen und den nachgeschalteten Verbrauchseinrichtungen hat oberste Priorität. Unsere Experten stehen Ihnen für die Prüfung von Erdgasanlagen auf Ihrem Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasanwendungen zur Verfügung. Wir prüfen erd- und freiverlegte Gasleitungen auf Werksgeländen und im Bereich betrieblicher Gas-Verwendung.

 

Was wir für Sie tun

  • Beratung durch eigene, kontinuierlich geschulte und sachkundige Mitarbeiter

  • Einsatz modernster Gasspür- und Gaskonzentrations-Messgeräte

  • Neuste Technologien: Laser-Gasspürtechnik für schwerzugängliche oder weit entfernte Bereiche

  • Prüfung während dem laufenden Betrieb zur Vermeidung von Ausfallzeiten

  • Festlegung Ihres individuellen Prüf-Zyklus

  • Erstellung eines Prüfberichtes in Bild und Schrift (ggf. zu Schäden und Mängeln)

  • Auf Wunsch: Beratung zur Mängel- und Schadensbeseitigung

 

Der Prüfbericht dient Ihnen als Nachweis für die geforderte Sicherheitsprüfung nach den geltenden Regelwerken und DIN- Normen der Gasanlage. Die Sicherheit beim Betrieb und der Instandhaltung von Erdgasanlagen auf Werksgeländen ist Ihnen dadurch gewährleistet. 

Weiterführende Informationen

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) legt unter anderem im §3, Nr. 15 die Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Gewährleistung der technischen Sicherheit unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Deutschland fest. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die technischen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) für die entsprechenden Gasanlagen eingehalten wurden.  

 

Für die Einhaltung der Betriebssicherheit, Instandhaltung und den Betrieb, ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. 

 

Die Prüffristen für die Gas-Installation auf Werksgeländen von der Liefergrenze des Versorgers, bis zur Gas-Verbrauchseinrichtung mit erdverlegten- und freiverlegten Gasleitungen sehen eine erste Prüfung nach DVGW Regelwerk G 614 und G 1010 spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Leitungsanlage vor. Eine Folgeprüfung ist spätestens nach 6 Jahren durchzuführen. Danach sind ggf. kürzere Prüffristen, abhängig von der individuellen Beanspruchung der Gasanlage, erforderlich. Erdgasanlagen zu Heizzwecken sind ebenfalls prüfpflichtig, jedoch gelten hier andere Prüfkriterien und Prüffristen. 

Technisches Regelwerk

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) legt unter anderem im §3, Nr. 15 die Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Gewährleistung der technischen Sicherheit unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Deutschland fest. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die technischen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) für die entsprechenden Gasanlagen eingehalten wurden.  

 

Für die Einhaltung der Betriebssicherheit, Instandhaltung und den Betrieb, ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. 

 

Die Prüffristen für die Gas-Installation auf Werksgeländen von der Liefergrenze des Versorgers, bis zur Gas-Verbrauchseinrichtung mit erdverlegten- und freiverlegten Gasleitungen sehen eine erste Prüfung nach DVGW Regelwerk G 614 und G 1010 spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Leitungsanlage vor. Eine Folgeprüfung ist spätestens nach 6 Jahren durchzuführen. Danach sind ggf. kürzere Prüffristen, abhängig von der individuellen Beanspruchung der Gasanlage, erforderlich. Erdgasanlagen zu Heizzwecken sind ebenfalls prüfpflichtig, jedoch gelten hier andere Prüfkriterien und Prüffristen. 

Sie haben Fragen zur Prüfung von Erdgasanlagen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.