Vergabeverfahren Netzanschlussleistungen
Regelungen und Priorisierung für Letztverbraucher
Gewerbekunden
Antragsstellung
Als regionaler Netzbetreiber sind wir zuständig für die Zuteilung von Netzanschlusskapazitäten und Leistungserhöhungen. Ob Industrie, Gewerbe, Speicherbetrieb oder Projektentwicklung: Wir erläutern Ihnen nachfolgend alle Kriterien, nach denen wir Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen vergeben und welche Unterschiede es zwischen dem Windhund-Verfahren und dem Punkteverfahren gibt.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag für Ihren Netzanschluss bzw. Ihre Leistungserhöhung, unabhängig von der Anschlussart und Leistungsebene, direkt über den unten aufgeführten Button zu unserem Verbraucherportal.
Neuregelungen im Netzanschlussverfahren - Warum ist das notwendig?
Netzkapazitäten transparent zuteilen:
Durch den massiven Zubau von Rechenzentren, Ladestationen, Großwärmepumpen und Stromspeichern ist der Bedarf in den letzten Jahren rasant gestiegen. Da die Nachfrage das regional verfügbare Angebot inzwischen um ein Vielfaches übersteigt, entwickeln sich die Netzkapazitäten zunehmend zum kritischen Engpass. Ab sofort gibt es je nach Anschlussart und Leistungsebene unterschiedliche Vergabeverfahren. Die Anpassung der Regelungen zum Vergabeverfahren ist ein wichtiger Baustein, um die Daseinsvorsorge weiterhin zuverlässig sicherzustellen.
Die Vergabeverfahren im Überblick
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Vergabe nach dem Windhund-Verfahren
Welche Anlagen sind betroffen?
Bei diesem Verfahren werden Anschlüsse oder Leistungserhöhungen fortlaufend nach dem zeitlichen Eingang priorisiert. Die Vergabe nach dem Windhund-Verfahren erfolgt ab sofort nur noch für:
- Alle Anlagen nach EEG oder KWKG – unabhängig von der Spannungsebene, z. B. Photovoltaikanlagen oder Speicher in Co-Location mit einer EEG-Erzeugungsanlage ohne Bezug aus dem öffentlichen Netz (Grünstromspeicher)
- Alle Speicher mit Netzbezug (Stand-Alone, Lastpuffer oder Co-Location), die keine Erhöhung der Bezugsleistung erfordern
- Alle Anlagen mit einer Gesamtanmeldeleistung < 950 kW (ausgenommen Speicherkonstellationen nach Punkteverfahren)
- Alle Anlagen, die der essenziellen Daseinsvorsorge im Sinne des § 53a EnWG dienen
Die Essenzielle Daseinsvorsorge im Sinne des § 53a EnWG ist wie folgt festgelegt (Positivliste):
- Wohngebäude
- Öffentliche Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, Hochschulen)
- Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, med. Versorgungszentren, Arztpraxen)
- Notfall (Feuerwehr, THW, Rettungsdienste)
- Sicherheit (Polizei, JVA, NATO, Bundeswehr)
- Grundlegende soziale Versorgung (Betrieb von Versorgungsnetzen, Wasser- & Abfallentsorger, Alten- & Pflegeheime)
- Öffentliche Verwaltung (Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben)
- Fern- und Nahwärmeanlagen (Anlagen primär zur Wärmeversorgung der Lokalbevölkerung oder Einrichtungen der essenziellen Daseinsvorsorge)
Auf Basis Ihrer Angabe zum Wirtschaftszweig Ihres Unternehmens (WZ-Code) innerhalb der Anfrage im Kundenportal, wird ausgewertet, ob Sie zur Daseinsvorsorge zugeordnet werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Statistischen Bundesamts bzw. in unserem PDF-Dokument zu den WZ-Codes.
Vergabe nach dem Punkteverfahren
Statt der Reihenfolge des Eingangs entscheidet beim stichtagsbezogenen Punkteverfahren ein Punktesystem die Vergabe von Leistungen. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass Netzzugänge nicht durch Reservierungen langfristig blockiert werden und Anfragen eher zum Zug kommen, die eine hohe Projektreife und damit eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit haben.
Das Verfahren berücksichtigt Projektanfragen mit einem Realisierungshorizont von bis zu 3 Jahren. Für Projekte, die erst für einen späteren Zeitpunkt geplant sind (Planungshorizont über 3 Jahre), kann eine Interessensbekundung eingereicht werden. Die Frühzeitigkeit wirkt sich positiv auf spätere Vergabeverfahren aus.

Bei der Eingabe Ihrer Anfrage schätzen Sie selbst anhand der Kriterien ein, ob Sie die Punkte erfüllen und belegen sie mit den entsprechenden Nachweisen. Bei der Vergabe prüfen wir Ihre Angaben anhand der eingereichten Unterlagen und die erreichte Punktzahl wird ggf. bestätigt. Alle Bewertungskriterien und die vollständige Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Ablauf
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Häufig gestellte Fragen
Betrifft mich das neue Verfahren?
Für Anschlüsse und Leistungserhöhungen ab einer Gesamtanmeldeleistung von 950 Kilowatt – in der Praxis vor allem für Rechenzentren, Großbatteriespeicher, große Ladeparks und industrielle Neuansiedlungen oder Erweiterungen. Wer darunter liegt, ist nicht betroffen, mit einer Ausnahme: Bestimmte Speicherkonstellationen fallen unabhängig von der Leistung in das Punkteverfahren.
Für wen gilt das neue Vergabeverfahren nach dem Punktesystem?
Für Anschlüsse und Leistungserhöhungen ab einer Gesamtanmeldeleistung von 950 Kilowatt – in der Praxis vor allem für Rechenzentren, Großbatteriespeicher, große Ladeparks und industrielle Neuansiedlungen oder Erweiterungen. Wer darunter liegt, ist nicht betroffen, mit einer Ausnahme: Bestimmte Speicherkonstellationen fallen unabhängig von der Leistung in das Punkteverfahren.
Maßgeblich ist die Gesamtanmeldeleistung, also die bestehende Anschlussleistung zusammen mit der zusätzlich beantragten Leistung. Ein Betrieb mit 800 Kilowatt Bestand, der um 300 Kilowatt erweitern möchte, liegt mit 1.100 Kilowatt über der Grenze – auch wenn die Erweiterung selbst kleiner ist.
Zählt nur die neu beantragte Leistung oder mein gesamter Anschluss?
Maßgeblich ist die Gesamtanmeldeleistung, also die bestehende Anschlussleistung zusammen mit der zusätzlich beantragten Leistung. Ein Betrieb mit 800 Kilowatt Bestand, der um 300 Kilowatt erweitern möchte, liegt mit 1.100 Kilowatt über der Grenze – auch wenn die Erweiterung selbst kleiner ist.
Nein. Für Haushalte und für Gewerbebetriebe unterhalb von 950 Kilowatt ändert sich nichts. Ihre Anfrage wird weiterhin fortlaufend nach dem Eingangsdatum bearbeitet.
Ich bin Privatkunde oder kleiner Gewerbebetrieb. Muss ich etwas tun?
Nein. Für Haushalte und für Gewerbebetriebe unterhalb von 950 Kilowatt ändert sich nichts. Ihre Anfrage wird weiterhin fortlaufend nach dem Eingangsdatum bearbeitet.
Die Zuordnung erfolgt über den Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code), den Sie bei Ihrer Anfrage im Kundenportal angeben. Welcher Wirtschaftszweig für Sie relevant ist können Sie auf der Seite des Statistisches Bundesamts prüfen oder unser PDF-Dokument WZ_Codes.pdf nutzen. Auf dieser Grundlage prüfen wir, ob Ihr Vorhaben der essenziellen Daseinsvorsorge zugerechnet werden kann.
Woher weiß ich, ob mein Unternehmen zur essenziellen Daseinsvorsorge gehört bzw. wo finde ich den WZ-Code?
Die Zuordnung erfolgt über den Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code), den Sie bei Ihrer Anfrage im Kundenportal angeben. Welcher Wirtschaftszweig für Sie relevant ist können Sie auf der Seite des Statistisches Bundesamts prüfen oder unser PDF-Dokument WZ_Codes.pdf nutzen. Auf dieser Grundlage prüfen wir, ob Ihr Vorhaben der essenziellen Daseinsvorsorge zugerechnet werden kann.
Ich habe bereits eine Anfrage gestellt
Wenn Ihre Anfrage die Kriterien für das Windhund-Verfahren nicht erfüllt und noch keine Netzanschlusszusage vorliegt, wird sie künftig im Punkteverfahren behandelt. Sie müssen Ihren Antrag für die Vergaberunde neu stellen – eine automatische Übernahme ist nicht möglich, weil im neuen Verfahren zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Wir informieren die betroffenen Anfragesteller gesondert und persönlich.
Was passiert mit meiner laufenden Anschlussanfrage?
Wenn Ihre Anfrage die Kriterien für das Windhund-Verfahren nicht erfüllt und noch keine Netzanschlusszusage vorliegt, wird sie künftig im Punkteverfahren behandelt. Sie müssen Ihren Antrag für die Vergaberunde neu stellen – eine automatische Übernahme ist nicht möglich, weil im neuen Verfahren zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Wir informieren die betroffenen Anfragesteller gesondert und persönlich.
Das Windhund-Verfahren ist die bisher übliche Form der Kapazitätsvergabe, auch bekannt als „first come, first served": Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und wer zuerst vollständige Unterlagen einreicht, erhält die verfügbare Leistung.
Für den größten Teil der Netzkundschaft gilt dieses Verfahren unverändert weiter. Welche Kunden fortan unter das Punkteverfahren fallen, kann den obenstehenden Definitionen auf dieser Seite entnommen werden.
Was ist das Windhund-Verfahren?
Das Windhund-Verfahren ist die bisher übliche Form der Kapazitätsvergabe, auch bekannt als „first come, first served": Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und wer zuerst vollständige Unterlagen einreicht, erhält die verfügbare Leistung.
Für den größten Teil der Netzkundschaft gilt dieses Verfahren unverändert weiter. Welche Kunden fortan unter das Punkteverfahren fallen, kann den obenstehenden Definitionen auf dieser Seite entnommen werden.
Fristen und Ablauf
Das Anmeldefenster der ersten Vergaberunde öffnet am 19. Oktober 2026 im Kundenportal der FairNetz und schließt am 06. November 2026. Anträge sind ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums möglich.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Das Anmeldefenster der ersten Vergaberunde öffnet am 19. Oktober 2026 im Kundenportal der FairNetz und schließt am 06. November 2026. Anträge sind ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums möglich.
Nach dem Anmeldeschluss bewerten wir alle Anträge und reichen sie beim vorgelagerten Netzbetreiber ein, dessen Vergaberunde ebenfalls terminiert ist. Das Fenster ist deshalb bewusst eng gesetzt, um Ihnen die Möglichkeit zur Vergabe auch hier zu ermöglichen. Die Vorbereitung der Nachweise sollten Sie nicht in diesen Zeitraum legen – beginnen Sie damit jetzt.
Warum ist das Anmeldefenster so kurz?
Nach dem Anmeldeschluss bewerten wir alle Anträge und reichen sie beim vorgelagerten Netzbetreiber ein, dessen Vergaberunde ebenfalls terminiert ist. Das Fenster ist deshalb bewusst eng gesetzt, um Ihnen die Möglichkeit zur Vergabe auch hier zu ermöglichen. Die Vorbereitung der Nachweise sollten Sie nicht in diesen Zeitraum legen – beginnen Sie damit jetzt.
Dann können Sie an dieser Vergaberunde nicht teilnehmen. Ihre Anfrage ist damit nicht verloren, sie wird aber erst in der nächsten Runde berücksichtigt. Die Wartezeit läuft in der Zwischenzeit weiter und erhöht Ihre Punktzahl im Kriterium Frühzeitigkeit.
Was passiert, wenn ich den 06. November versäume?
Dann können Sie an dieser Vergaberunde nicht teilnehmen. Ihre Anfrage ist damit nicht verloren, sie wird aber erst in der nächsten Runde berücksichtigt. Die Wartezeit läuft in der Zwischenzeit weiter und erhöht Ihre Punktzahl im Kriterium Frühzeitigkeit.
Eine konkrete Rückmeldung erhalten Sie voraussichtlich im April 2027. Der zeitliche Abstand ergibt sich daraus, dass die Anträge nach unserer Bewertung an den vorgelagerten Netzbetreiber weitergegeben und dort in einer eigenen Vergaberunde bewertet werden.
Wann erfahre ich, ob mein Projekt Leistung erhält?
Eine konkrete Rückmeldung erhalten Sie voraussichtlich im April 2027. Der zeitliche Abstand ergibt sich daraus, dass die Anträge nach unserer Bewertung an den vorgelagerten Netzbetreiber weitergegeben und dort in einer eigenen Vergaberunde bewertet werden.
Vorgesehen ist eine Runde pro Jahr. Den Termin des nächsten Anmeldefensters veröffentlichen wir frühzeitig auf dieser Seite.
Wie oft finden Vergaberunden statt?
Vorgesehen ist eine Runde pro Jahr. Den Termin des nächsten Anmeldefensters veröffentlichen wir frühzeitig auf dieser Seite.
Nein. Pro Vorhaben wird eine Antragstellung je Vergaberunde berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden in der Runde nicht berücksichtigt – prüfen Sie die Unterlagen daher vor dem Absenden sorgfältig.
Kann ich mehrere Anträge für dasselbe Projekt stellen?
Nein. Pro Vorhaben wird eine Antragstellung je Vergaberunde berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden in der Runde nicht berücksichtigt – prüfen Sie die Unterlagen daher vor dem Absenden sorgfältig.
In eine Vergaberunde gehen Anfragen für Projekte ein, die innerhalb der nächsten 3 Jahre realisiert werden sollen. Liegt Ihr Planungshorizont darüber, können Sie eine Interessensbekundung einreichen. Damit ist uns Ihr Vorhaben bekannt und wir können es in der Netzausbauplanung berücksichtigen.
Mein Projekt startet erst in vier oder fünf Jahren. Was kann ich tun?
In eine Vergaberunde gehen Anfragen für Projekte ein, die innerhalb der nächsten 3 Jahre realisiert werden sollen. Liegt Ihr Planungshorizont darüber, können Sie eine Interessensbekundung einreichen. Damit ist uns Ihr Vorhaben bekannt und wir können es in der Netzausbauplanung berücksichtigen.
Punkte und Nachweise
Bei der Antragstellung schätzen Sie anhand der veröffentlichten Kriterien selbst ein, welche Punktstufe Sie erreichen und laden die entsprechenden Nachweise hoch. Bei der Vergabe prüfen wir Ihre Angaben anhand der eingereichten Unterlagen und bestätigen die erreichte Punktzahl. Es empfiehlt sich demnach, sich frühzeitig mit dem Punktevergabeverfahren zu beschäftigen.
Wie kommt meine Punktzahl zustande?
Bei der Antragstellung schätzen Sie anhand der veröffentlichten Kriterien selbst ein, welche Punktstufe Sie erreichen und laden die entsprechenden Nachweise hoch. Bei der Vergabe prüfen wir Ihre Angaben anhand der eingereichten Unterlagen und bestätigen die erreichte Punktzahl. Es empfiehlt sich demnach, sich frühzeitig mit dem Punktevergabeverfahren zu beschäftigen.
Anerkannt wird, wenn ein Vorhaben sachlich an diesen Standort gebunden ist – etwa die Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandorts oder die Auskopplung von Prozesswärme in ein örtliches Wärmenetz. Der Wunsch, ein grundsätzlich frei verortbares Projekt an einer bestimmten Stelle umzusetzen, genügt dafür nicht.
Was bedeutet Ortsgebundenheit?
Anerkannt wird, wenn ein Vorhaben sachlich an diesen Standort gebunden ist – etwa die Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandorts oder die Auskopplung von Prozesswärme in ein örtliches Wärmenetz. Der Wunsch, ein grundsätzlich frei verortbares Projekt an einer bestimmten Stelle umzusetzen, genügt dafür nicht.
Nein. Bei Lieferantenangeboten dürfen Sie wirtschaftliche Details unkenntlich machen, solange Projektbezug, Komponente und zeitliche Verfügbarkeit nachvollziehbar bleiben.
Muss ich Preise und Vertragskonditionen offenlegen?
Nein. Bei Lieferantenangeboten dürfen Sie wirtschaftliche Details unkenntlich machen, solange Projektbezug, Komponente und zeitliche Verfügbarkeit nachvollziehbar bleiben.
Erfahrungsgemäß haben diese Nachweise die längsten Vorlaufzeiten:
- Flächensicherung: Grundbuchauszug (nicht älter als zwölf Monate) sowie Exklusivitätsvereinbarung, Reservierungsvereinbarung, Kaufvorvertrag, Optionsvertrag oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht
- Genehmigungsstand: Genehmigungsübersicht und Nachweis des Behördenkontakts oder die vollziehbare Genehmigung
- Übergabestation: Projektspezifisches Single-Line-Diagramm nach VDE-AR-N 4110 bzw. 4120, Lieferantenangebote für die Hauptkomponenten oder verbindliche Bestellungen
Eine vollständige Beschreibung aller Nachweise und Punktstufen finden Sie hier.
Welche Unterlagen sollte ich jetzt vorbereiten?
Erfahrungsgemäß haben diese Nachweise die längsten Vorlaufzeiten:
- Flächensicherung: Grundbuchauszug (nicht älter als zwölf Monate) sowie Exklusivitätsvereinbarung, Reservierungsvereinbarung, Kaufvorvertrag, Optionsvertrag oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht
- Genehmigungsstand: Genehmigungsübersicht und Nachweis des Behördenkontakts oder die vollziehbare Genehmigung
- Übergabestation: Projektspezifisches Single-Line-Diagramm nach VDE-AR-N 4110 bzw. 4120, Lieferantenangebote für die Hauptkomponenten oder verbindliche Bestellungen
Eine vollständige Beschreibung aller Nachweise und Punktstufen finden Sie hier.
Nach der Vergaberunde
Sie erhalten ein Angebot für den Netzanschluss, gegebenenfalls mit einem Zeitplan. Eine Zuteilung bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Anschluss unmittelbar herstellbar ist – abhängig vom erforderlichen Netzausbau kann sich die Realisierung über bis zu drei Jahre erstrecken. Den voraussichtlichen Zeitraum nennen wir im Angebot.
Was passiert, wenn ich eine Zuteilung erhalte?
Sie erhalten ein Angebot für den Netzanschluss, gegebenenfalls mit einem Zeitplan. Eine Zuteilung bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Anschluss unmittelbar herstellbar ist – abhängig vom erforderlichen Netzausbau kann sich die Realisierung über bis zu drei Jahre erstrecken. Den voraussichtlichen Zeitraum nennen wir im Angebot.
Dann teilen wir Ihnen mit, welche Punktzahl in Ihrer Region für eine Zuteilung erforderlich gewesen wäre. Sie können erkennen, wie weit Ihr Vorhaben entfernt war und gezielt an den Punkten arbeiten, die den Unterschied gemacht hätten. Eine erneute Teilnahme an der nächsten Vergaberunde ist möglich.
Und wenn mein Projekt keine Leistung erhält?
Dann teilen wir Ihnen mit, welche Punktzahl in Ihrer Region für eine Zuteilung erforderlich gewesen wäre. Sie können erkennen, wie weit Ihr Vorhaben entfernt war und gezielt an den Punkten arbeiten, die den Unterschied gemacht hätten. Eine erneute Teilnahme an der nächsten Vergaberunde ist möglich.
Allgemeine Fragen
Bei Fragen zum Punkteverfahren nutzen Sie gerne unser Kontaktformular und geben Sie in Ihrer Nachricht zur schnelleren Bearbeitung als Überschrift "Punkteverfahren" an. Für Fragen zur Einordnung Ihres Vorhabens melden Sie sich bitte frühzeitig – vor Öffnung des Anmeldefensters.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zum Punkteverfahren nutzen Sie gerne unser Kontaktformular und geben Sie in Ihrer Nachricht zur schnelleren Bearbeitung als Überschrift "Punkteverfahren" an. Für Fragen zur Einordnung Ihres Vorhabens melden Sie sich bitte frühzeitig – vor Öffnung des Anmeldefensters.