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Zähler und Zählerstand - zählen Sie auf uns

Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Zähler. In unserem Netzgebiet sind wir für Gerätewechsel und die Ablesung unserer Zähler zuständig. Alle mit dem Austausch oder Ablesen beauftragten Mitarbeiter führen einen Ausweis oder ein Berechtigungsnachweis mit sich. Lassen Sie sich diesen zu Ihrer Sicherheit vor Zählerwechseln oder Ablesungen zeigen.

Wir beraten Sie gerne

Bei Fragen zum Zählerstand, Verbrauch & Abrechnung:

FairNetz GmbH
Netzabrechnung
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
ablesung@fairnetzgmbh.de
07121 582-3984

Bei Fragen zum Zählerwechsel oder Zählertechnik:

FairNetz GmbH
Zählerservice
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
zaehlertechnik@fairnetzgmbh.de
07121 582-3588

Zählerstand ablesen - einfach und unkompliziert

Informieren Sie sich auf den kommenden Seiten über die einfache Erfassung Ihres Zählerstandes oder rund um das Thema digitale Zähler.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zähler und Zählerablesung 

Sie können Ihren Zählerstand einfach und bequem über folgende Wege an uns melden:

  • Online über unsere Internetseite
  • Postalisch durch Zurücksenden der Ablesekarte
  • Telefonisch über unsere kostenlose Telefonnummer 0800-0752472
  • Per E-Mail an ablesung@fairnetzgmbh.de

Wie kann ich meinen Zählerstand melden?

Sie können Ihren Zählerstand einfach und bequem über folgende Wege an uns melden:

  • Online über unsere Internetseite
  • Postalisch durch Zurücksenden der Ablesekarte
  • Telefonisch über unsere kostenlose Telefonnummer 0800-0752472
  • Per E-Mail an ablesung@fairnetzgmbh.de

Sie erhalten von uns eine E-Mail oder eine Ablesekarte mit der Aufforderung zum Ablesen Ihres Zählers. Bitte melden Sie Ihren Zählerstand innerhalb der nächsten Tage nach Erhalt der E-Mail bzw. der Ablesekarte.

Wann muss ich meinen Zählerstand melden?

Sie erhalten von uns eine E-Mail oder eine Ablesekarte mit der Aufforderung zum Ablesen Ihres Zählers. Bitte melden Sie Ihren Zählerstand innerhalb der nächsten Tage nach Erhalt der E-Mail bzw. der Ablesekarte.

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Kommt ein Mitarbeiter von Ihnen zum Ablesen vorbei?

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Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr abgelesener Zählerstand falsch oder unplausibel ist, wenden Sie sich bitte direkt an unser Team Netzabrechnung. 

FairNetz GmbH
Netzabrechnung
ablesung@fairnetzgmbh.de
07121 582-3984

Mein Zählerstand ist unplausibel / falsch - Was kann ich tun?

Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr abgelesener Zählerstand falsch oder unplausibel ist, wenden Sie sich bitte direkt an unser Team Netzabrechnung. 

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ablesung@fairnetzgmbh.de
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Wenn Sie Ihre Ablesekarte nicht mehr finden, können Sie Ihren Zählerstand auch einfach und bequem über unsere Internetseite melden. Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand auch telefonisch durchgeben (Tel: 0800-0752472) oder per E-Mail (ablesung@fairnetzgmbh.de) melden.

Ich habe keine Ablesekarte bekommen bzw. habe diese verloren - Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihre Ablesekarte nicht mehr finden, können Sie Ihren Zählerstand auch einfach und bequem über unsere Internetseite melden. Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand auch telefonisch durchgeben (Tel: 0800-0752472) oder per E-Mail (ablesung@fairnetzgmbh.de) melden.

Eintarifzähler: Bei einem Eintarifzähler handelt es sich um einen Zähler mit einem Zählwerk (1.8.0), der den gesamten Strombedarf des Haushalts erfasst.

Zweitarifzähler: Bei einem Zweitarifzähler handelt es sich um einen Zähler mit zwei Zählwerken (1.8.1 und 1.8.2). Über das Zählwerk 1.8.1 wird die Strommenge erfasst, die Sie am Tag verbrauchen. Über das Zählerwerk 1.8.2 wird die Strommenge erfasst, die Sie in der Nacht verbrauchen.

Zweirichtungszähler: Bei einem Zweirichtungszähler handelt es sich um einen Zähler, der sowohl Ihren Stromverbrauch erfasst, als auch den Strom den Sie ins Netz einspeisen. Neben dem Zählwerk für den Verbrauch (1.8.0) gibt es noch ein weiteres Zählerwerk für die Einspeisung (2.8.0). 

Was ist der Unterschied zwischen einem Eintarifzähler, einem Zweitarifzähler und einem Zweirichtungszähler?

Eintarifzähler: Bei einem Eintarifzähler handelt es sich um einen Zähler mit einem Zählwerk (1.8.0), der den gesamten Strombedarf des Haushalts erfasst.

Zweitarifzähler: Bei einem Zweitarifzähler handelt es sich um einen Zähler mit zwei Zählwerken (1.8.1 und 1.8.2). Über das Zählwerk 1.8.1 wird die Strommenge erfasst, die Sie am Tag verbrauchen. Über das Zählerwerk 1.8.2 wird die Strommenge erfasst, die Sie in der Nacht verbrauchen.

Zweirichtungszähler: Bei einem Zweirichtungszähler handelt es sich um einen Zähler, der sowohl Ihren Stromverbrauch erfasst, als auch den Strom den Sie ins Netz einspeisen. Neben dem Zählwerk für den Verbrauch (1.8.0) gibt es noch ein weiteres Zählerwerk für die Einspeisung (2.8.0). 

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