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E-Ladesäule
Schritt für Schritt erklärt

Privatkunden

So melden Sie Ihre E-Ladesäule in unserem Netz an

Egal ob Sie sich für eine 3,6 | 11 oder 22 kW Ladeeinrichtung entscheiden: Die FairNetz als Ihr Verteilnetzbetreiber und kompetenter Partner unterstützt Sie bei der Anmeldung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlage sicher und schnell an das Stromnetz angeschlossen wird. Wie Sie oder Ihr Vertragsinstallations-Unternehmen Ihre Wallboxen und Ladestationen anmelden und welche Kriterien dabei zu berücksichtigen sind wird hier erklärt.

1 Das Anmeldeverfahren

Melden Sie Ihre Ladeeinrichtung über unser Online-Anmeldeformular schnell und bequem an. Bei der Anmeldung müssen Sie die benötigte Ladeleistung und Details zu der technische Ausstattung Ihres E-Fahrzeuges angeben. Auf dieses Basis wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Beantragen Sie Ihre PV-Anlage oder/und E-Ladesäule hier:

2. Sie erhalten die Genehmigung

Mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie oder Ihr Vertragsinstallations-Unternehmen die Genehmigung in Form eines Rückschreibens per E-Mail. Hier sind die weiteren erforderlichen Verfahrenshinweise angegeben. Denn handelt es sich bei Ihrer Ladesäule um einen privaten Ladepunkt mit einer Leistung von über 4,2 kW zählt diese zu den Anlagen die nach §14a EnWG künftig gesteuert werden können. Die Genehmigung ist grundsätzlich für sechs Monate gültig.

3. Online Fertigmeldung Ihrer Anlage

Durch die gesetzlichen und regulatorischen Änderungen ist der Anlagenbetreiber ab 01.01.2024 verpflichtet, dem Netzbetreiber die technische Inbetriebnahme einer § 14a-Anlage zu melden.

4. Sie laden Ihr E-Auto an der eigenen E-Ladesäule

Nach Erhalt der Genehmigung nimmt Ihr Vertragsinstallations-Unternehmen die Installation vor und setzt die Ladeeinrichtung in Betrieb. Die Ladeeinrichtung ist nun betriebsbereit: Laden Sie Ihr E-Fahrzeug ab jetzt kann bequem Zuhause.

Wissenswertes zur Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung

Ab wann ist eine Ladeeinrichtung melde-/ genehmigungspflichtig?

 

Ihre Ladeeinrichtung ist grundsätzlich immer bei Ihrem Netzbetreiber anmeldepflichtig. Ladeeinrichtungen mit Leistungen über 12 kVA sind darüber hinaus auch geneh-migungspflichtig. 

Beträgt die Summenbemessungsleistung weniger als 12 kVA (z.B. 11 kW), aber mehr als 3,6 kVA (also Laden ab 3,7 kW), ist die Ladeeinrichtung anmeldepflichtig. Ist die Summenbemessungsleistung größer als 12 kVA (z.B. Installation von zwei Ladevorrichtungen mit 11 kW), ist sie zusätzlich genehmigungspflichtig.

Sind weitere Maßnahmen vor der Installation einer Ladeeinrichtung notwendig?

Ihr Vertragsinstallations-Unternehmen muss eine Prüfung und Anpassung der erforderlichen Absicherung Ihres Netzanschlusses durchführen. Parallel dazu prüft Ihr Netzbetreiber, ob über das öffentliche Netz ausreichend Leistung für Ihre Ladeeinrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Verstärkung oder einem Neubau des Netzanschlusses zusätzliche Kosten und ein erhöhter zeitlicher Aufwand auftreten können.

Durch die gesetzlichen und regulatorischen Änderungen des § 14a EnWG sind Anlagenbetreiber einer E-Ladesäule mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW ab dem 01.01.2024 verpflichtet, dem Netzbetreiber die technische Inbetriebnahme zu melden. Im Gegenzug profitieren die Anlagenbetreiber von einem reduzierten Netzentgelt.

Was bedeutet die Neuregelung des §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen alle private Ladepunkte bzw. Wallboxen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW.

Ausgenommen von der netzorientierten Steuerung nach §14a EnWG sind nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, die gemäß § 25 Abs. 1 und 5a StVO Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen.

Alle weiteren Informationen zum Thema Netzorientierte Steuerung finden Sie unter Steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Häufig gestellte Fragen zu E-Ladesäulen 

Generell ist davon abzuraten E-Fahrzeuge an einer Haushaltssteckdose aufzuladen. Heimische Steckdosen sind lediglich für eine Spannung von 230 Volt und einen Stromfluss von 16 Amper ausgelegt. Moderne E-Fahrzeuge haben mittlerweile hohe Akkukapazitäten. Ein Ladevorgang über die herkömmliche Haushaltssteckdose kann dadurch bis zu 24 Stunden dauern. Die hohen und lang andauernden Ladeströme erzeugen eine starke Erwärmung der Leitung und eine Überhitzung bei älteren Steckdosen. Im schlimmsten Fall kann es dadurch zu einem Brand kommen. Deshalb soll das Laden von E-Fahrzeugen über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose nur in Ausnahmefällen und mit einer vorherigen Prüfung Ihres Vertragsinstallations-Unternehmen geschehen.

Ist das Laden eines E-Fahrzeuges an Haushaltssteckdosen zulässig?

Generell ist davon abzuraten E-Fahrzeuge an einer Haushaltssteckdose aufzuladen. Heimische Steckdosen sind lediglich für eine Spannung von 230 Volt und einen Stromfluss von 16 Amper ausgelegt. Moderne E-Fahrzeuge haben mittlerweile hohe Akkukapazitäten. Ein Ladevorgang über die herkömmliche Haushaltssteckdose kann dadurch bis zu 24 Stunden dauern. Die hohen und lang andauernden Ladeströme erzeugen eine starke Erwärmung der Leitung und eine Überhitzung bei älteren Steckdosen. Im schlimmsten Fall kann es dadurch zu einem Brand kommen. Deshalb soll das Laden von E-Fahrzeugen über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose nur in Ausnahmefällen und mit einer vorherigen Prüfung Ihres Vertragsinstallations-Unternehmen geschehen.

Im Vergleich zu E-Bikes und E-Roller verhält sich das Laden bei E-Fahrzeugen an einer gewöhnlichen Steckdose komplizierter. Deutlich schneller und sicherer erfolgt dies an Ladestationen. Grundsätzlich kann zwischen Normal-Ladestationen und Schnell-Ladestationen unterschieden werden.

Normal-Ladestation

Der Großteil der angefragten und bereits installierten Ladeeinrichtungen sind Normal-Ladestationen. Diese werden auch als AC-Ladestationen bezeichnet, da sie mit Wechselstrom arbeiten. Ähnlich verhält es sich mit Wallboxen, die als Stromzufuhr in heimatlichen Garagen zu finden sind. Da die Akkus der E-Fahrzeuge nur Gleichstrom (DC) speichern können, muss der Wechselstrom zunächst umgewandelt werden. Dies geschieht über einen Wechselrichter im Fahrzeug (On-Board-Ladegerät). Dabei hat der Wechselrichter verschiedene Leistungsstufen (3,6 kW; 7,2 kW; 11 kW oder 22 kW), die die Ladedauer beeinflussen. Es gilt, je höher die Stufe desto geringer die Ladezeit. In der EU werden hierfür häufig die „Typ 2-Stecker“ oder „Mennekes-Stecker“ eingesetzt.

Schnell-Ladestation

Hingegen liefern Schnell-Ladestationen den bereits umgewandelten Gleichstrom. Dabei bieten sie Ladeleistungen von 50 kW und höher an. Unter diesen Voraussetzungen sind ein schnelleres Laden und dadurch deutlich verkürzte Ladezeiten möglich. Somit kann ein Fahrzeug in etwa einer halben Stunde bereits zu 80% aufgeladen sein. Zur Nutzung der Schnell-Ladestationen muss das E-Fahrzeug die entsprechende Schnell-Ladetechnik aufweisen. Diese ist neben einem passenden CCS- oder CHAdeMO-Ladeanschluss auch eine effektive Batteriekühlung, da beim Schnellladen eine deutlich höhere Wärmeentwicklung auftritt als beim Normalladen.

 

Übersicht Normalladen Schnellladen
Ladeeinrichtung
Wallbox, Ladestation Wallbox, Ladestation
Stecker Typ 2 CCS, CHAdeMO
Ladeleitung bis 22 kW bis 150 kW
Stromart Wechselstrom (AC) Gleichstrom (DC)
Ladezeit (bei einer Batteriekapazität von 60 kWh) ca. 3 Stunden ca. 30 Minuten

Welche Ladearten gibt es?

Im Vergleich zu E-Bikes und E-Roller verhält sich das Laden bei E-Fahrzeugen an einer gewöhnlichen Steckdose komplizierter. Deutlich schneller und sicherer erfolgt dies an Ladestationen. Grundsätzlich kann zwischen Normal-Ladestationen und Schnell-Ladestationen unterschieden werden.

Normal-Ladestation

Der Großteil der angefragten und bereits installierten Ladeeinrichtungen sind Normal-Ladestationen. Diese werden auch als AC-Ladestationen bezeichnet, da sie mit Wechselstrom arbeiten. Ähnlich verhält es sich mit Wallboxen, die als Stromzufuhr in heimatlichen Garagen zu finden sind. Da die Akkus der E-Fahrzeuge nur Gleichstrom (DC) speichern können, muss der Wechselstrom zunächst umgewandelt werden. Dies geschieht über einen Wechselrichter im Fahrzeug (On-Board-Ladegerät). Dabei hat der Wechselrichter verschiedene Leistungsstufen (3,6 kW; 7,2 kW; 11 kW oder 22 kW), die die Ladedauer beeinflussen. Es gilt, je höher die Stufe desto geringer die Ladezeit. In der EU werden hierfür häufig die „Typ 2-Stecker“ oder „Mennekes-Stecker“ eingesetzt.

Schnell-Ladestation

Hingegen liefern Schnell-Ladestationen den bereits umgewandelten Gleichstrom. Dabei bieten sie Ladeleistungen von 50 kW und höher an. Unter diesen Voraussetzungen sind ein schnelleres Laden und dadurch deutlich verkürzte Ladezeiten möglich. Somit kann ein Fahrzeug in etwa einer halben Stunde bereits zu 80% aufgeladen sein. Zur Nutzung der Schnell-Ladestationen muss das E-Fahrzeug die entsprechende Schnell-Ladetechnik aufweisen. Diese ist neben einem passenden CCS- oder CHAdeMO-Ladeanschluss auch eine effektive Batteriekühlung, da beim Schnellladen eine deutlich höhere Wärmeentwicklung auftritt als beim Normalladen.

 

Übersicht Normalladen Schnellladen
Ladeeinrichtung
Wallbox, Ladestation Wallbox, Ladestation
Stecker Typ 2 CCS, CHAdeMO
Ladeleitung bis 22 kW bis 150 kW
Stromart Wechselstrom (AC) Gleichstrom (DC)
Ladezeit (bei einer Batteriekapazität von 60 kWh) ca. 3 Stunden ca. 30 Minuten

Es gibt eine Vielzahl an Stecksystemen. Im europäischen Raum kommen folgende am häufigsten vor: Typ 2, CHAdeMO, CCS und Tesla Supercharger.

Normalladen - Typ 2-Stecker:

Der Typ 2-Stecker wurde in Deutschland und der EU als Standard für Normalladen festgelegt. Er wird auch als Mennekes Typ 2-Stecker bezeichnet und funktioniert mit Wechselstrom bis zu 22 kW. Da er einen CP-Kontakt (Control-Pilot) aufweist, kann es auch für das netzdienlich (intelligente) Laden oder das Laden des eigenen PV-Stromes eingesetzt werden.

Schnellladen – CCS und CHAdeMO:

Für das Schnellladen wird EU-weit das CCS (Combined Charging System) als Standardausstattung für E-Fahrzeuge eingesetzt. Dieses Stecksystem leitet Gleichstrom mit Ladeleistungen von 22 kW bis zu 150 kW weiter. Als Konkurrenzmodell steht dem CCS das in Japan entwickelte CHAdeMO (Charge de Move) gegenüber. Es erreicht ebenfalls eine Ladeleistung von bis zu 150 kW bei Gleichstrom und wird in japanischen Fahrzeugen verwendet. Beide Stecksysteme sind nicht kompatibel.

Nur für Tesla - Supercharger

Darüber hinaus gibt es die herstellereigenen Schnellladestationen (Supercharger) von Tesla. Der amerikanische Automobilhersteller hat sein eigenes Schnellladenetz (mit Ladeleitungen von 120 kW bis 135 kW) aufgebaut und erweitert es stetig. Aufgrund der eigenen Steckerverbindung können nur E-Fahrzeuge von Tesla die Supercharger nutzen.

Welche Arten von Ladesteckern gibt es?

Es gibt eine Vielzahl an Stecksystemen. Im europäischen Raum kommen folgende am häufigsten vor: Typ 2, CHAdeMO, CCS und Tesla Supercharger.

Normalladen - Typ 2-Stecker:

Der Typ 2-Stecker wurde in Deutschland und der EU als Standard für Normalladen festgelegt. Er wird auch als Mennekes Typ 2-Stecker bezeichnet und funktioniert mit Wechselstrom bis zu 22 kW. Da er einen CP-Kontakt (Control-Pilot) aufweist, kann es auch für das netzdienlich (intelligente) Laden oder das Laden des eigenen PV-Stromes eingesetzt werden.

Schnellladen – CCS und CHAdeMO:

Für das Schnellladen wird EU-weit das CCS (Combined Charging System) als Standardausstattung für E-Fahrzeuge eingesetzt. Dieses Stecksystem leitet Gleichstrom mit Ladeleistungen von 22 kW bis zu 150 kW weiter. Als Konkurrenzmodell steht dem CCS das in Japan entwickelte CHAdeMO (Charge de Move) gegenüber. Es erreicht ebenfalls eine Ladeleistung von bis zu 150 kW bei Gleichstrom und wird in japanischen Fahrzeugen verwendet. Beide Stecksysteme sind nicht kompatibel.

Nur für Tesla - Supercharger

Darüber hinaus gibt es die herstellereigenen Schnellladestationen (Supercharger) von Tesla. Der amerikanische Automobilhersteller hat sein eigenes Schnellladenetz (mit Ladeleitungen von 120 kW bis 135 kW) aufgebaut und erweitert es stetig. Aufgrund der eigenen Steckerverbindung können nur E-Fahrzeuge von Tesla die Supercharger nutzen.

Pauschale Richtwerte können hier nicht angegeben werden, da die Ladedauer stark von der Ladestation/Wallbox und dem jeweiligen Fahrzeugmodell abhängt. Daher kann als Faustformel für die Ladedauer folgendes angenommen werden:

Ladedauer in Stunden = Freie Akkukapazität/Ladeleistung

z. B. der durchschnittliche Autofahrer fährt an Werktagen eine Strecke von ca. 32 km. Hierfür benötigt er eine Strommenge von ca. 6,4 kWh. Diese Strommenge kann an einer 11 kW Ladestation binnen 35 Minuten nachgeladen werden.

Wie lange dauert ein Ladevorgang?

Pauschale Richtwerte können hier nicht angegeben werden, da die Ladedauer stark von der Ladestation/Wallbox und dem jeweiligen Fahrzeugmodell abhängt. Daher kann als Faustformel für die Ladedauer folgendes angenommen werden:

Ladedauer in Stunden = Freie Akkukapazität/Ladeleistung

z. B. der durchschnittliche Autofahrer fährt an Werktagen eine Strecke von ca. 32 km. Hierfür benötigt er eine Strommenge von ca. 6,4 kWh. Diese Strommenge kann an einer 11 kW Ladestation binnen 35 Minuten nachgeladen werden.

Einer der am meisten diskutierten Aspekte im Zusammenhang mit E-Fahrzeugen ist deren Reichweite. Was früher eventuell ein Problem dargestellte, ist heutzutage keines mehr. Die Automobilhersteller haben die Trendwende erkannt und legen den Fokus auf die Entwicklung neuer E-Modelle mit immer größerer Reichweite. Die Akkus aktueller E-PKWs haben mittlerweile eine Kapazität von 30 – 60 kWh (von Klein- bis zu Mittelklasse). Für rund 100 Kilometer Fahrt werden je nach Automodell meistens weniger als 20 kWh verbraucht. In Anbetracht dessen, dass deutsche ArbeitnehmerInnen rund 32 Kilometer durchschnittlich für die Arbeit zurücklegen, ist dies vollkommen ausreichend.

 
Beispiele zur Reichweite für gängige E-Fahrzeuge:
  Renault ZOE Tesla Model 3 BMW i3 VW ID3
Akkukapazität 52 kWh 60 kWh 42 kWh 45 bis 77 kWh
Reichweite (WLTP) 386 km 491 km 307 km 330 bis 550 km

 

Wie weit kommt man mit einer vollen Ladung?

Einer der am meisten diskutierten Aspekte im Zusammenhang mit E-Fahrzeugen ist deren Reichweite. Was früher eventuell ein Problem dargestellte, ist heutzutage keines mehr. Die Automobilhersteller haben die Trendwende erkannt und legen den Fokus auf die Entwicklung neuer E-Modelle mit immer größerer Reichweite. Die Akkus aktueller E-PKWs haben mittlerweile eine Kapazität von 30 – 60 kWh (von Klein- bis zu Mittelklasse). Für rund 100 Kilometer Fahrt werden je nach Automodell meistens weniger als 20 kWh verbraucht. In Anbetracht dessen, dass deutsche ArbeitnehmerInnen rund 32 Kilometer durchschnittlich für die Arbeit zurücklegen, ist dies vollkommen ausreichend.

 
Beispiele zur Reichweite für gängige E-Fahrzeuge:
  Renault ZOE Tesla Model 3 BMW i3 VW ID3
Akkukapazität 52 kWh 60 kWh 42 kWh 45 bis 77 kWh
Reichweite (WLTP) 386 km 491 km 307 km 330 bis 550 km

 

Meldepflichtige Ladeeinrichtungen

Grundsetzlich gilt, dass Ihre Ladeeinrichtung bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden muss. Diese Meldepflicht bezieht sich auf alle Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung von bis zu 12 kVA. Entscheidend hierbei ist die addierte Anschlussleistung aller Ladeeinrichtungen, die sich an Ihrem Netzanschluss befinden. Ladeeinrichtungen deren Summenbemessungsleistung 12 kVA überschreiten, müssen zusätzlich genehmigt werden.

Beispiel 1:

Es wird eine auf 11 kW gedrosselte Ladeeinrichtung angemeldet. An dem angefragten Netzanschluss besteht bis dahin keine weitere Ladeinrichtung. Diese Ladeeinrichtung ist lediglich meldepflichtig, da hier die Summenbemessungsleistung 11 kVA beträgt.

Beispiel 2:

An einem Netzanschluss an dem bereits eine Ladeeinrichtung mit 11kVA installiert wurde, soll eine weitere Ladeeinrichtung eingebaut werden. Zusätzlich wird durch ein Lastmanagement auf eine maximale Netzanschlussleistung von insgesamt 11 kVA begrenzt. Auch diese Ladeeinrichtung ist nur meldepflichtig, da die  Summenbemessungsleistung nur 11 kVA beträgt. 

Geehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen:

Bei Ladeeinrichtungen, deren Leistung mehr als 12 kVA betragen, sind vor der Inbetriebnahme durch Ihren Netzbetreiber zu genehmigen. Dabei prüft Ihr Netzbetreiber, ob die angemeldete Leistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung steht oder eine Verstärkung des Netzanschlusses/vorgelagertes Netzes erforderlich ist. Erst nach explizierter Zustimmung Ihres Netzbetreibers kann die Ladeeinrichtung installiert werden.

Beispiel 1:

Bei einer auf 11 kVA gedrosselten Ladeeinrichtung soll die Drosselung aufgehoben werden und somit eine Anschlussleistung von 22 kVA haben. Obwohl diese Anlage bereits gemeldet wurde, ist diese aufgrund der angefragten Ladeleistung genehmigungspflichtig.

Beispiel 2:

Es wird bei einer bereits vorhandenen Ladeeinrichtung mit 11 kVA eine weitere Ladeeinrichtung mit gleicher Anschlussleistung angefragt. Diese zusätzliche Ladeeinrichtung ist genehmigungspflichtig, da die Summenbemessungsleistung 22 kVA beträgt.

Wann ist eine Ladeeinrichtung melde- oder genehmigungspflichtig?

Meldepflichtige Ladeeinrichtungen

Grundsetzlich gilt, dass Ihre Ladeeinrichtung bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden muss. Diese Meldepflicht bezieht sich auf alle Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung von bis zu 12 kVA. Entscheidend hierbei ist die addierte Anschlussleistung aller Ladeeinrichtungen, die sich an Ihrem Netzanschluss befinden. Ladeeinrichtungen deren Summenbemessungsleistung 12 kVA überschreiten, müssen zusätzlich genehmigt werden.

Beispiel 1:

Es wird eine auf 11 kW gedrosselte Ladeeinrichtung angemeldet. An dem angefragten Netzanschluss besteht bis dahin keine weitere Ladeinrichtung. Diese Ladeeinrichtung ist lediglich meldepflichtig, da hier die Summenbemessungsleistung 11 kVA beträgt.

Beispiel 2:

An einem Netzanschluss an dem bereits eine Ladeeinrichtung mit 11kVA installiert wurde, soll eine weitere Ladeeinrichtung eingebaut werden. Zusätzlich wird durch ein Lastmanagement auf eine maximale Netzanschlussleistung von insgesamt 11 kVA begrenzt. Auch diese Ladeeinrichtung ist nur meldepflichtig, da die  Summenbemessungsleistung nur 11 kVA beträgt. 

Geehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen:

Bei Ladeeinrichtungen, deren Leistung mehr als 12 kVA betragen, sind vor der Inbetriebnahme durch Ihren Netzbetreiber zu genehmigen. Dabei prüft Ihr Netzbetreiber, ob die angemeldete Leistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung steht oder eine Verstärkung des Netzanschlusses/vorgelagertes Netzes erforderlich ist. Erst nach explizierter Zustimmung Ihres Netzbetreibers kann die Ladeeinrichtung installiert werden.

Beispiel 1:

Bei einer auf 11 kVA gedrosselten Ladeeinrichtung soll die Drosselung aufgehoben werden und somit eine Anschlussleistung von 22 kVA haben. Obwohl diese Anlage bereits gemeldet wurde, ist diese aufgrund der angefragten Ladeleistung genehmigungspflichtig.

Beispiel 2:

Es wird bei einer bereits vorhandenen Ladeeinrichtung mit 11 kVA eine weitere Ladeeinrichtung mit gleicher Anschlussleistung angefragt. Diese zusätzliche Ladeeinrichtung ist genehmigungspflichtig, da die Summenbemessungsleistung 22 kVA beträgt.

Ihr  Vertragsinstallations-Unternehmen führt eine Prüfung und Anpassung der erforderlichen Absicherung Ihres Netzanschlusses durch. Parallel prüft Ihr Netzbetreiber, ob über das öffentliche Netz ausreichend Leistung für Ihre Ladeeinrichtung zur Verfügung gestellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass bei einer Verstärkung oder einem Neubau des Netzanschlusses zusätzliche Kosten und ein erhöhter zeitlicher Aufwand entstehen können.

Es wird allgemein empfohlen, bei Ladeeinrichtungen bis einschließlich 12 kVA den Hauptschalter auf 35 A zu wechseln oder die Zählerverdrahtung auf 16 mm² zu verstärken. Bei Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist grundsätzlich die Zählerverdrahtung auf 16 mm² zu verstärken.

Wann muss ein Netzanschluss verstärkt oder neu gebaut werden?

Ihr  Vertragsinstallations-Unternehmen führt eine Prüfung und Anpassung der erforderlichen Absicherung Ihres Netzanschlusses durch. Parallel prüft Ihr Netzbetreiber, ob über das öffentliche Netz ausreichend Leistung für Ihre Ladeeinrichtung zur Verfügung gestellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass bei einer Verstärkung oder einem Neubau des Netzanschlusses zusätzliche Kosten und ein erhöhter zeitlicher Aufwand entstehen können.

Es wird allgemein empfohlen, bei Ladeeinrichtungen bis einschließlich 12 kVA den Hauptschalter auf 35 A zu wechseln oder die Zählerverdrahtung auf 16 mm² zu verstärken. Bei Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist grundsätzlich die Zählerverdrahtung auf 16 mm² zu verstärken.

Zur korrekten Dimensionierung der Ladeeinrichtung sind vorab folgende Aspekte zu klären:

Welche Ladeleistung benötigt Ihr E-Fahrzeug bzw. liefert die Ladeeinrichtung?

Die maximal mögliche Ladeleistung Ihres E-Fahrzeugs wird für Ihr Modell durch den Hersteller angegeben. Ihre Ladeeinrichtung muss hierbei keine höhere Leistung aufweisen, als die maximal mögliche Ladeleistung Ihres E-Fahrzeugs.

Wie schnell möchten Sie Ihr E-Fahrzeug laden?

Es gibt keinen pauschalen Richtwert zur Ladedauer eines Fahrzeugs. Faktoren, wie Ihr persönliches Fahrverhalten, Ihre durchschnittliche Wegstrecke, die Nutzung anderer Lademöglichkeiten (z.B. Ihrem Arbeitsplatzes etc.) und die Batteriekapazität Ihres E-Fahrzeuges haben Einfluss auf die Ladedauer.

Wie hoch ist der Verbrauch Ihres E-Fahrzeuges?

Der tägliche Verbrauch Ihres E-Fahrzeuges wird über Ihre durchschnittliche Fahrstrecke sowie der für Ihr Fahrzeug ausgewiesenen Verbrauches je km ermittelt.

Beispiel: Der durchschnittliche Autofahrer fährt an Werktagen eine Strecke von ca. 32 km. Der durchschnittlich Verbrauch beträgt 20 kWh/ 100 km. Somit ergibt sich eine Verbrauchsmenge von ca. 6,4 kWh.

Besteht die Option ein weiteres E-Fahrzeug zu nutzen?

Sofern mehrere E-Fahrzeuge genutzt werden, empiehlt es sich, eine Ladeeinrichtung mit mehreren Ladesteckern einzubauen.

Welche Ladeeinrichtung wird benötigt?

Zur korrekten Dimensionierung der Ladeeinrichtung sind vorab folgende Aspekte zu klären:

Welche Ladeleistung benötigt Ihr E-Fahrzeug bzw. liefert die Ladeeinrichtung?

Die maximal mögliche Ladeleistung Ihres E-Fahrzeugs wird für Ihr Modell durch den Hersteller angegeben. Ihre Ladeeinrichtung muss hierbei keine höhere Leistung aufweisen, als die maximal mögliche Ladeleistung Ihres E-Fahrzeugs.

Wie schnell möchten Sie Ihr E-Fahrzeug laden?

Es gibt keinen pauschalen Richtwert zur Ladedauer eines Fahrzeugs. Faktoren, wie Ihr persönliches Fahrverhalten, Ihre durchschnittliche Wegstrecke, die Nutzung anderer Lademöglichkeiten (z.B. Ihrem Arbeitsplatzes etc.) und die Batteriekapazität Ihres E-Fahrzeuges haben Einfluss auf die Ladedauer.

Wie hoch ist der Verbrauch Ihres E-Fahrzeuges?

Der tägliche Verbrauch Ihres E-Fahrzeuges wird über Ihre durchschnittliche Fahrstrecke sowie der für Ihr Fahrzeug ausgewiesenen Verbrauches je km ermittelt.

Beispiel: Der durchschnittliche Autofahrer fährt an Werktagen eine Strecke von ca. 32 km. Der durchschnittlich Verbrauch beträgt 20 kWh/ 100 km. Somit ergibt sich eine Verbrauchsmenge von ca. 6,4 kWh.

Besteht die Option ein weiteres E-Fahrzeug zu nutzen?

Sofern mehrere E-Fahrzeuge genutzt werden, empiehlt es sich, eine Ladeeinrichtung mit mehreren Ladesteckern einzubauen.