Netzanschlussleistung wird künftig nach Punkten vergeben
Die FairNetz GmbH stellt das Vergabeverfahren für Stromnetzanschlüsse und Leistungserhöhungen ab 950 Kilowatt um. Anträge sind vom 19. Oktober bis 6. November 2026 möglich. Für Haushalte, kleine Gewerbebetriebe und die Belange der öffentlichen Daseinsvorsorge ändert sich nichts.
Reutlingen, 20. August 2026 – Die FairNetz vergibt freie Anschlussleistung im Hoch- und Mittelspannungsnetz künftig nicht mehr in der Reihenfolge des Eingangsdatums, sondern gebündelt in festgelegten Vergaberunden nach einem Punktesystem. Die erste Vergaberunde findet vom 19. Oktober bis zum 6. November 2026 statt. Die nächste ist für das Jahr 2027 vorgesehen und wird rechtzeitig vorher über die Internetseite der FairNetz bekannt gegeben.
Grundlage für das neue Vergabeverfahren ist eine Handlungsempfehlung des Verbands für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg (VfEW) vom 13. August 2026, die von der FairNetz für ihr Netzgebiet übernommen wird. Betroffen sind neue Anschlüsse und Leistungserhöhungen ab 950 Kilowatt – überwiegend also Rechenzentren, Großbatteriespeicher, große Ladeparks und industrielle Neuansiedlungen.
Nachfrage übersteigt die verfügbare Netzkapazität
Anlass der Umstellung ist, dass die Nachfrage nach zusätzlicher Netzkapazität in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Allein für Großbatteriespeicher liegen der FairNetz derzeit Anfragen über rund 125 Megawatt Anschlussleistung vor. Zum Vergleich: Die gesamte Bezugslast im Hoch- und Mittelspannungsnetz beträgt aktuell rund 141 Megawatt. Die zusätzlichen Anfragen erreichen damit Größenordnungen, die dem heutigen Bedarf des gesamten Netzgebiets nahekommen.
Das bisherige Verfahren – wer zuerst anfragt, wird zuerst bedient – kann diese Situation nicht mehr sachgerecht abbilden. Kapazitäten wurden zunehmend früh und teilweise für mehrere Standorte parallel reserviert, auch wenn eigentlich nur ein Standort realisiert werden sollte. Projekte mit geringer Realisierungswahrscheinlichkeit blockierten dadurch Leistung, während weit fortgeschrittene Vorhaben warten mussten oder sogar abgelehnt wurden.
Für die meisten Kunden ändert sich nichts
Das neue Verfahren betrifft ausdrücklich nicht den Großteil der Netzkunden. Unverändert und jederzeit möglich bleiben Anschlüsse für Haushalte sowie kleine und mittlere Gewerbebetriebe unterhalb von 950 Kilowatt. Ebenfalls ausgenommen sind Einrichtungen der essenziellen Daseinsvorsorge, darunter Wohngebäude, Kitas und Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, die Wasser- und Abfallwirtschaft, Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutz sowie Fern- und Nahwärmeanlagen, die diese Kunden versorgen. Auch Anlagen zur Stromerzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werden weiterhin unabhängig von ihrer Größe fortlaufend angeschlossen.
Projektreife entscheidet über die Vergabe
Innerhalb einer Vergaberunde bewertet die FairNetz alle vollständigen Anträge gemeinsam. Maßgeblich sind die Projektreife eines Vorhabens mit 50 Prozent, seine Ortsgebundenheit mit 34 Prozent und die bereits dokumentierte Wartezeit mit 16 Prozent. Welche Nachweise für welche Punktzahl erforderlich sind, ist auf der Website der FairNetz im Detail beschrieben.
Wichtig für Unternehmen, die bereits auf einen Anschluss warten: Die bisherige Wartezeit wird als Punkte angerechnet, wenn der bereits eingereichte Antrag die Anforderungen des neuen Vergabeverfahrens erfüllt. Für die Teilnahme an dieser Vergaberunde ist jedoch eine neue Antragstellung erforderlich. Die FairNetz informiert die betroffenen Unternehmen darüber gesondert.
„Wir können nicht mehr jedem Projekt sofort die gewünschte Leistung zusagen – das ist die ehrliche Ausgangslage. Deshalb brauchen wir Regeln, die nachvollziehbar sind und die knappe Leistung dorthin lenken, wo sie tatsächlich zeitnah gebraucht wird“, sagt Mona Keller, Bereichsleiterin Netzentwicklung und Assetmanagement der FairNetz GmbH. „Wer seine Fläche gesichert, die erforderlichen Genehmigungen erhalten und die notwendige Technik bereits bestellt hat, soll nicht länger warten müssen, nur weil ein Projekt früher angefragt wurde, das möglicherweise nie realisiert wird.“
Anmeldung vom 19. Oktober bis 6. November 2026
Anträge können ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums über das Kundenportal der FairNetz gestellt werden. Anschließend bewertet die FairNetz die Anträge und reicht sie beim vorgelagerten Netzbetreiber ein. Eine konkrete Rückmeldung erhalten die Antragsteller voraussichtlich im April 2027.
Alle Informationen zum Verfahren, die Bewertungskriterien im Detail und die Dokumente des VfEW sind ab sofort unter www.fairnetzgmbh.de im Bereich Gewerbekunden / Netzanschluss abrufbar.
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