FairNetz warnt vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber

Kundinnen und Kunden sollten Angebote zum Smart-Meter-Einbau sorgfältig prüfen und sich nicht unter Druck setzen lassen.

Im Netzgebiet der FairNetz GmbH erhalten derzeit vermehrt Bürgerinnen und Bürger Postwurfsendungen privater beziehungsweise wettbewerblicher Messstellenbetreiber. In den Schreiben wird der kurzfristige Einbau eines Smart Meters beworben. Nach Einschätzung der FairNetz GmbH können Formulierungen wie „wichtige Information“, „kostenlose Installation“ oder befristete Terminangebote bei Empfängerinnen und Empfängern den Eindruck erwecken, es handle sich um eine offizielle Mitteilung oder eine zwingende gesetzliche Verpflichtung. Die FairNetz GmbH stellt klar: Diese Schreiben stammen nicht von der FairNetz GmbH und erfolgen nicht in deren Auftrag. FairNetz ist im eigenen Netzgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber. Das bedeutet: Kundinnen und Kunden, bei denen ein regulärer Zählertausch oder der Einbau einer modernen Messeinrichtung beziehungsweise eines intelligenten Messsystems vorgesehen ist, werden rechtzeitig und direkt durch die FairNetz informiert.

„Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden ausdrücklich davor schützen, durch missverständliche Schreiben vorschnell Verträge abzuschließen“, sagt Andreas Hazotte, Leiter Messstellenbetrieb „Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich. Er ist aber eine freiwillige Entscheidung und sollte in Ruhe geprüft werden – insbesondere mit Blick auf Vertragslaufzeiten, jährliche Kosten und mögliche Zusatzbedingungen.“

Kein Vertragsabschluss unter Zeitdruck

Private Messstellenbetreiber können Kundinnen und Kunden Angebote für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme unterbreiten. Dabei handelt es sich jedoch um eigenständige Vertragsangebote. Wer ein solches Angebot annimmt, schließt in der Regel einen separaten Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab. Die darin genannten Konditionen können von den gesetzlich regulierten Preisobergrenzen des grundzuständigen Messstellenbetriebs teilweise stark abweichen.

Smart-Meter-Rollout erfolgt geordnet und schrittweise

Der Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme erfolgt in Deutschland auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Für bestimmte Verbrauchergruppen – etwa Haushalte mit hohem Stromverbrauch, Betreiber größerer Photovoltaikanlagen oder Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen – kann der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen sein. Die Organisation des Rollouts liegt jedoch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber.

Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Sie müssen nicht aufgrund eines Werbeschreibens selbst aktiv werden. Wer im Netzgebiet der FairNetz GmbH von einem regulären Zählertausch betroffen ist, erhält die notwendigen Informationen direkt von der FairNetz.

FairNetz rät: Im Zweifel nachfragen

Kundinnen und Kunden, die ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und unsicher sind, können sich direkt an die FairNetz GmbH wenden. Die Expertinnen und Experten prüfen, ob ein aktueller Zählerwechsel vorgesehen ist und ob das Schreiben im Zusammenhang mit dem grundzuständigen Messstellenbetrieb steht.

Kontakt bei Fragen zum Zählerwechsel oder zur Zählertechnik:

FairNetz GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
Telefon: 07121 582-3588
E-Mail: zaehlertechnik@fairnetzgmbh.de

Kontakt bei Fragen zu Zählerstand, Verbrauch und Abrechnung:

Telefon: 07121 582-3984
E-Mail: ablesung@fairnetzgmbh.de