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Aktuelle Technische Vorgaben zum Einspeisemanagement

Nach dem EEG 2021-V und EEG 2023

Erzeugungsanlagen mit einer Inbetriebnahme nach dem 15.09.2022 und einer installierten Leistung > 25 kW benötigen eine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung. Erzeugungsanlage mit einer Inbetriebnahme nach dem 15.09.2022 und einer installierten Leistung ≤ 25 kW sind von den technischen Vorgaben nach § 9 EEG 2021-V und EEG 2023 ausgenommen.

Die Ausstattung mit einer technischen Einrichtung (70%-Begrenzung oder Einbau einer Fernsteuerung) bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung ≤ 7 kWp kann durch den Anlagenbetreiber auf Antrag beim Netzbetreiber zum 01.01.2023 aufgehoben werden.

Ab dem 15.11.2022 haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag online über die Seite Technische Vorgaben Einspeisemanagement einzureichen. Bitte reichen Sie Ihre Anfrage nur über dieses zur Verfügung gestellte Online-Formular ein. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Anfragen per E-Mail nicht berücksichtigen werden.

Nutzen Sie gerne zur konkreten Veranschaulichung die nachfolgende Grafik zur Abwicklung der technischen Vorgabe.

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